GRABPFLEGE
- Was ist genau unter Dauergrabpflege zu verstehen?
Dauergrabpflege ist die langjährige Pflege eines Grabes durch Ihren Friedhofsgärtner ohne Kostensteigerung für Sie. Ob für einen Abschnitt von 3 Jahren oder aber für die Dauer der gesamten Ruhefrist. Sie können entscheiden. Während des gesamten Zeitraums wird das Grab genau nach den von Ihnen in Zusammenarbeit mit Ihrem Friedhofgärtner festgelegten Vorstellungen gepflegt und saisonal bepflanzt.
- Welche Leistungen beinhaltet die Dauergrabpflege?
Sie können frei wählen. Vom einfachen Sauberhalten der Grabanlage bis hin zur umfassenden Gestaltung und Pflege. Hierzu gehört das Schneiden, Gießen, Düngen, das saisonale Bepflanzen und vieles mehr. Alles wird individuell von Ihnen festgelegt.
So kann auch ein liebevoller Blumengruß zu einem besonderen Gedenktag wie z.Bsp. Geburtstag oder Jahrestag zu den Leistungen gehören.
- Was kostet eine solche Leistung / wann muss ich sie bezahlen?
Der Kostenrahmen richtet sich nach den gewünschten Leistungen. Sprechen Sie mit uns. Sie werden sehen dass Dauergrabpflege oft günstiger ist als Sie denken. Gezahlt wird zu Anfang der Leistung in einer Summe für die gesamte vereinbarte Laufzeit.
- Wer verwaltet das Geld und ist es sicher angelegt?
Für die Verwaltung des von Ihnen eingezahlten Geldes sind die Treuhandstellen der Friedhofsgärtner-Genossenschaften zuständig. Für unseren Bereich ist dies die Genossenschaft der badischen Friedhofsgärtner mit Sitz in Karlsruhe. Die Gelder werden sicher nach festgelegten Vorschriften angelegt und die Zinsen werden zur Deckung der steigenden Kosten verwendet. Jahr für Jahr bezahlt die Treuhandstelle den Friedhofsgärtner für seine jährlich erbrachten Leistungen. Sollte dieser sein Geschäft aufgeben, sucht die Treuhandstelle sofort einen kompetenten Nachfolger. Alle von dem Friedhofsgärtner erbrachten Leistungen werden zudem regelmäßig von der Treuhandstelle durch eigens dafür ausgebildete Mitarbeiter kontrolliert. Als eine rundum sichere Angelegenheit.
- Sieht ein Grab aus wie jedes andere?
Nein. Alle zu erbringende Leistungen, die erbracht werden sollen, werden bis ins Detail von Ihnen bestimmt und mit Ihrem Friedhofsgärtner individuell festgelegt.
- Kann ich auch für die Pflege meines eigenen Grabes sorgen?
Auch die Dauergrabpflege-Vereinbarung für das eigene Grab ermöglicht bereits zu Lebzeiten, alles verbindlich zu regeln. Dies ist sicherlich für diejenigen beruhigend zu wissen, die keine oder nur weit entfernt lebende Angehörige haben. Oftmals ist es einfach auch nur gut, im Leben alles sorgfältig geregelt zu haben. Wer klar denkend und ohne Angst in die Zukunft schaut, wird sicherlich auch Vorsorge für die Zeit nach dem Ableben treffen.
- Interessieren Sie sich für ein Angebot?
Rufen Sie uns unverbindlich an oder senden Sie uns eine E-mail

Mit freundlicher Genehmigung:
Rainer Peeck, Geesthacht.